Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen der Corte suprema di cassazione (Italien), eingereicht am 24. November 2017 – Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)/Azienda Napoletana Mobilità SpA

(Rechtssache C-659/17)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Corte suprema di cassazione

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführer: Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)

Kassationsbeschwerdegegnerin: Azienda Napoletana Mobilità SpA

Vorlagefrage

Ist die Entscheidung Nr. 2000/128/EG der Europäischen Kommission vom 11. Mai 19991 auch auf Fälle anwendbar, in denen aufgrund der Exklusivität der erbrachten Dienstleistung nicht unter Marktbedingungen tätig werdenden Verkehrsbetrieben des öffentlichen Nahverkehrs in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber ab dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 407 aus dem Jahr 1990 – vorliegend zwischen [Mai] 1997 und Mai 2001 – beim Abschluss von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen Sozialbeitragsentlastungen gewährt wurden?

____________

1     Entscheidung der Kommission vom 11. Mai 1999 über die italienische Beihilferegelung für Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K[1999] 1364) (ABl. 2000, L 42, S. 1).