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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Galicia (Spanien), eingereicht am 6. Juni 2011 - Concepción Salgado González/Instituto Nacional de la Seguridad und Tesorería General de la Seguridad Social

(Rechtssache C-282/11)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Superior de Justicia de Galicia

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Concepción Salgado González

Beklagte: Instituto Nacional de la Seguridad (INSS) und Tesorería General de la Seguridad Social

Vorlagefragen

Steht eine Auslegung von Anhang VI.D.4 der Verordnung Nr. 1408/711 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, dahin, dass für die Berechnung der spanischen theoretischen Leistung auf der Grundlage der tatsächlichen Beitragsbemessungsgrundlagen des Versicherten in den Jahren unmittelbar vor Entrichtung des letzten Beitrags zum spanischen System der sozialen Sicherheit die derart errechnete Summe durch 210 geteilt wird, weil Art. 162 Abs. 1 der Ley General de la Seguridad Social diesen Teiler für die Ermittlung der Berechnungsgrundlage der Altersrente vorsieht, mit den in Art. 48 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Art. 3 der Verordnung Nr. 1408/71 niedergelegten Zielen der Gemeinschaft im Einklang?

Sollte die erste Frage verneint werden: Steht eine Auslegung des Anhangs VI.D.4 der Verordnung Nr. 1408/71 dahin, dass für die Berechnung der spanischen theoretischen Leistung auf der Grundlage der tatsächlichen Beitragsbemessungsgrundlagen des Versicherten in den Jahren unmittelbar vor Entrichtung des letzten Beitrags zum spanischen System der sozialen Sicherheit die derart errechnete Summe durch die Zahl der in Spanien zurückgelegten Beitragsjahre geteilt wird, mit den in Art. 48 AEUV und Art. 3 der Verordnung Nr. 1408/71 niedergelegten Zielen der Gemeinschaft im Einklang?

Sollte die zweite Frage verneint werden und unabhängig von der Bejahung oder Verneinung der ersten Frage: Kommt im vorliegenden Fall eine analoge Anwendung von Anhang XI.G.3. a der Verordnung (EG) Nr. 883/20042 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Betracht, um den in Art. 48 AEUV und Art. 3 der Verordnung Nr. 1408/71 niedergelegten Zielen Rechnung zu tragen, wenn infolge dieser Anwendung auf die portugiesischen Beitragzeiten unter Berücksichtigung der Entwicklung der Verbraucherpreise die spanische Beitragsbemessungsgrundlage angerechnet wird, die zeitlich diesem Zeitraum am ehesten entspricht?

Sollten die erste, die zweite und die dritte Frage verneint werden: Welche für die Entscheidung des Rechtsstreits zweckdienliche Auslegung des Anhangs VI.D.4 der Verordnung Nr. 1408/71 entspricht, sofern keine der zuvor dargestellten Auslegungen ganz oder teilweise zutrifft, am ehesten den in Art. 48 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Art. 3 der Verordnung Nr. 1408/71 verankerten Zielen der Gemeinschaft sowie dem Wortlaut des Anhangs VI.D.4?

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1 - ABl. L 149, S. 2.

2 - ABl. L 166, S. 1.