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Klage, eingereicht am 20. August 2014 – Europäische Kommission/Portugiesische Republik

(Rechtssache C-398/14)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Guerra e Andrade und E. Manhaeve)

Beklagte: Portugiesische Republik

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 4 der Richtlinie 91/271/EWG1 über die Behandlung von kommunalem Abwasser verstoßen hat, dass sie in den 52 aufgelisteten Gemeinden, für die das Vorliegen eines Verstoßes festgestellt wurde, kein angemessenes Niveau der Behandlung des kommunalen Abwassers gewährleistet hat;

der Portugiesischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Art. 4 der Richtlinie 91/271/EWG bestimme u. a., dass in Gemeinden von 2 000 bis 10 000 Einwohnerwerten kommunales Abwasser, das in Binnengewässer und Ästuare eingeleitet werde, spätestens ab dem 31. Dezember 2005 vor dem Einleiten einer Zweitbehandlung oder einer gleichwertigen Behandlung unterzogen werden müsse.

Die Kommission ist der Ansicht, dass das Problem in Portugal systembedingt sei, denn der portugiesische Staat habe weder auf nationaler noch auf regionaler Ebene Planungsmaßnahmen ergriffen, um den Bestimmungen der Richtlinie 91/271/EWG in geordneter Weise nachzukommen.

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1 Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135, S. 40).