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Klage, eingereicht am 26. August 2006 - Budějovický Budvar / HABM -Anheuser-Busch (BUD)

(Rechtssache T-225/06)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Parteien

Klägerin: Budějovický Budvar, národní podnik (České Budějovice, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Fajgenbaum)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Anheuser-Busch Inc.

Anträge der Klägerin

Es wird beantragt,

die angefochtene Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 14. Juni 2006 aufzuheben;

die Anmeldung Nr. 1 603 539 des Wortzeichens "BUD" für Waren der Klassen 32 und 33 zurückzuweisen;

die Entscheidung des Gerichts dem HABM zu übermitteln;

der Anheuser-Busch Inc. die gesamten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Anheuser-Busch Inc.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "BUD" für Waren der Klassen 32 und 33 - Anmeldung Nr. 1 603 539.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Geschützte Herkunftsbezeichnung "BUD" für Bier.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung Nr. 40/941 und des Artikels 20 der Durchführungsverordnung Nr. 2868/952, da die Beschwerdekammer nicht befugt sei, über die Gültigkeit der von der Klägerin im Widerspruchsverfahren geltend gemachten Herkunftsbezeichnung zu entscheiden. Auch das Zeichen "BUD" sei eine in Frankreich und Österreich geschützte Herkunftsbezeichnung. Ferner sei Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung Nr. 40/94 fehlerhaft angewandt worden, da die Herkunftsbezeichnung "BUD" ein im geschäftlichen Verkehr benutztes Kennzeichenrecht sei.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).

2 - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 303, S. 1).