Language of document :

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 16. April 2013 - Königreich Spanien, Italienische Republik/Rat der Europäischen Union

(Verbundene Rechtssachen C-274/11 und C-295/11)

(Einheitliches Patent - Beschluss über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit nach Art. 329 Abs. 1 AEUV - Nichtigkeitsklage wegen Unzuständigkeit, Ermessensmissbrauchs und Verletzung der Verträge - Voraussetzungen nach Art. 20 EUV sowie 326 AEUV und 327 AEUV - Nicht ausschließliche Zuständigkeit - "Als letztes Mittel" erlassener Beschluss - Schutz der Interessen der Union)

Verfahrenssprache: Spanisch und Italienisch

Parteien

Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: N. Díaz Abad), Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. Palmieri im Beistand von S. Fiorentino, avvocato dello Stato)

Streithelferin zur Unterstützung des Königreichs Spanien: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. Palmieri im Beistand von S. Fiorentino, avvocato dello Stato)

Streithelfer zur Unterstützung der Italienische Republik: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: N. Díaz Abad)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst T. Middleton, F. Florindo Gijón und A. Lo Monaco, dann T. Middleton, F. Florindo Gijón, M. Balta und K. Pellinghelli)

Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigte: C. Pochet, J.-C. Halleux und T. Materne), Tschechische Republik (Prozessbevollmächtigte: M. Smolek, D. Hadroušek und J. Vláčil) Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: T. Henze und J. Kemper) Irland (Prozessbevollmächtigte: D. O'Hagan im Beistand von N. J. Travers, BL) Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: E. Belliard, G. de Bergues und A. Adam), Ungarn (Prozessbevollmächtigte: M. Z. Fehér und K. Molnár), Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: C. Wissels und M. de Ree), Republik Polen (Prozessbevollmächtigte: B. Majczyna, E. Gromnicka und M. Laszuk), Königreich Schweden (Prozessbevollmächtigte: A. Falk und C. Meyer-Seitz), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: L. Seeboruth im Beistand von T. Mitcheson, Barrister), Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: I. Díez Parra, G. Ricci und M. Dean), Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: I. Martínez del Peral, T. van Rijn, B. Smulders, F. Bulst und L. Prete)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/167/EU des Rates vom 10. März 2011 über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes (ABl. L 76, S. 53) - Ermessensmissbrauch - Verstoß gegen die Rechtsordnung der Union

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Das Königreich Spanien trägt neben seinen eigenen Kosten die dem Rat der Europäischen Union in der Rechtssache C-274/11 entstandenen Kosten.

Die Italienische Republik trägt neben ihren eigenen Kosten die dem Rat der Europäischen Union in der Rechtssache C-295/11 entstandenen Kosten.

Das Königreich Belgien, die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, Irland, die Französische Republik, die Republik Lettland, Ungarn, das Königreich der Niederlande, die Republik Polen, das Königreich Schweden, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

____________

1 - ABl. C 219 vom 23.7.2011, ABl. C 232 vom 6.8.2011.