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Vorabentscheidungsersuchen des Krajský soud v Plzni (Tschechische Republik), eingereicht am 24. Juli 2012 - Ochranný svaz autorský pro práva k dílům hudebním, o. s. (OSA)/Léčebné lázně Mariánské Lázně, a. s.

(Rechtssache C-351/12)

Verfahrenssprache: Tschechisch

Vorlegendes Gericht

Krajský soud v Plzni

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Ochranný svaz autorský pro práva k dílům hudebním, o. s. (OSA)

Beklagte: Léčebné lázně Mariánské Lázně, a. s.

Vorlagefragen

Ist die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft2 so auszulegen, dass eine Ausnahme, durch die eine Vergütung für Urheber für eine Wiedergabe ihres Werkes im Wege der Fernseh- oder Rundfunkübertragung über einen Fernseh- oder Rundfunkempfänger an Patienten in den Zimmern einer gewerblich tätigen Kureinrichtung ausgeschlossen wird, im Widerspruch zu Art. 3 und Art. 5 (Art. 5 Abs. 2 Buchst. e, Abs. 3 Buchst. b und Abs. 5) steht?

Ist der Inhalt dieser Bestimmungen der Richtlinie über die angeführte Nutzung eines Werkes derart unbedingt und hinreichend genau, dass sich Gesellschaften zur kollektiven Verwertung von Urheberrechten darauf vor den innerstaatlichen Gerichten in einem Rechtsstreit zwischen Einzelnen berufen können, wenn der Staat die Richtlinie nicht ordnungsgemäß in das innerstaatliche Recht umgesetzt hat?

Sind die Art. 56 ff. und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (bzw. Art. 16 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt) so auszulegen, dass sie der Anwendung einer innerstaatlichen rechtlichen Regelung entgegenstehen, die die Ausübung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten im Hoheitsgebiet eines Staates nur einer (Monopol-) Gesellschaft zur kollektiven Verwertung von Urheberrechten vorbehält und damit einem Dienstleistungsempfänger nicht die freie Wahl einer Verwertungsgesellschaft aus einem anderen Staat der Europäischen Union ermöglicht?

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1 - ABl. L 167, S. 10.

2 - ABl. L 376, S. 36.