Language of document : ECLI:EU:C:2011:761

Rechtssache C-214/10

KHS AG

gegen

Winfried Schulte

(Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Hamm)

„Arbeitszeitgestaltung – Richtlinie 2003/88/EG – Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Erlöschen des Anspruchs auf den aus Krankheitsgründen nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub nach Ablauf einer in der nationalen Regelung angeordneten Frist“

Leitsätze des Urteils

Sozialpolitik – Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer – Arbeitszeitgestaltung – Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub

(Richtlinie 2003/88 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 Abs. 1)

Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten wie etwa Tarifverträgen nicht entgegensteht, die die Möglichkeit für einen während mehrerer Bezugszeiträume in Folge arbeitsunfähigen Arbeitnehmer, Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub anzusammeln, dadurch einschränken, dass sie einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten vorsehen, nach dessen Ablauf der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erlischt.

(vgl. Randnr. 44 und Tenor)