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Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 8. Mai 2017 – Legatoria Editoriale Giovanni Olivotto (LEGO) SpA/Gestore dei servizi energetici (GSE) SpA u. a.

(Rechtssache C-242/17)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin und Rechtsmittelführerin: Legatoria Editoriale Giovanni Olivotto (LEGO) SpA

Beklagte und Rechtsmittelgegner: Gestore dei servizi energetici (GSE) SpA, Ministero dell’Ambiente e della Tutela del Territorio e del Mare, Ministero dello Sviluppo Economico, Ministero delle Politiche Agricole e Forestali

Vorlagefragen

Steht das Unionsrecht, insbesondere Art. 18 Abs. 7 der Richtlinie 2009/28/EG1 in Verbindung mit dem Beschluss 2011/438/EU der Europäischen Kommission vom 19. Juli 20112 , einer nationalen Regelung wie dem Ministerialdekret vom 23. Januar 2012 – insbesondere dessen Art. 8 und 12 – entgegen, durch die spezielle Pflichten auferlegt werden, die von den Pflichten abweichen und über sie hinausgehen, die durch die Teilnahme an einem freiwilligen System erfüllt werden, das Gegenstand eines Beschlusses der Europäischen Kommission nach Art. 18 Abs. 4 der Richtlinie 2009/28/EG ist?

Falls die vorstehende Frage verneint wird: Sind die Wirtschaftsteilnehmer, die in die Lieferkette der Ware eingebunden sind, auch dann an die in [der vorstehenden Frage] genannte europäische Regelung gebunden, wenn es sich um Unternehmer handelt, die als bloße Trader handeln, d. h. als bloße Zwischenhändler, die die Ware nicht physisch in Besitz haben?

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1     Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (ABl. 2009, L 140, S. 16).

2     Durchführungsbeschluss der Kommission vom 19. Juli 2011 über die Anerkennung des Zertifizierungssystems „International Sustainability and Carbon Certification“ zum Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien der Richtlinien 2009/28/EG und 2009/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. 2011, L 190, S. 79).