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Vorabentscheidungsersuchen des Arbeidshof te Antwerpen (Belgien), eingereicht am 21. August 2017 – Christa Plessers/PREFACO NV, Belgische Staat

(Rechtssache C-509/17)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Arbeidshof te Antwerpen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Christa Plessers

Rechtsmittelgegner: PREFACO NV, Belgische Staat

Vorlagefrage

Ist das Wahlrecht des Übernehmers in Art. 61 § 4 (jetzt Art. 61 § 3) des belgischen Gesetzes vom 31. Januar 2009 über die Kontinuität der Unternehmen (WCO-Gesetz) – als Teil von Titel 4 Kapitel 4 dieses Gesetzes, mit dem die „[g]erichtliche Reorganisation durch Übertragung unter der Autorität des Gerichts“ geregelt wird – mit der europäischen Richtlinie 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen1 , insbesondere mit den Art. 3 und 5 dieser Richtlinie, vereinbar, soweit diese „[g]erichtliche Reorganisation durch Übertragung unter der Autorität des Gerichts“ im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Gesamtheit oder eines Teils des Unternehmens des Veräußerers oder seiner Tätigkeiten erfolgt ist?

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1     Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 (ABl. 2001, L 82, S. 16).