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Amtsblattmitteilung

 

     URTEIL DES GERICHTSHOFES

    vom 23. April 2002

in der Rechtssache C-443/99 (Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Wien): Merck, Sharp & Dohme GmbH gegen Paranova Pharmazeutika Handels GmbH(1)

    (Marken ( Richtlinie 89/104/EWG ( Artikel 7 Absatz 2 ( Erschöpfung des Rechts aus der Marke ( Arzneimittel ( Paralleleinfuhr ( Umpacken der mit der Marke versehenen Ware)

    (Verfahrenssprache: Deutsch)

    

In der Rechtssache C-443/99 betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 234 EG vom Oberlandesgericht Wien (Österreich) in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit Merck, Sharp & Dohme GmbH gegen Paranova Pharmazeutika Handels GmbH vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung von Artikel 7 Absatz 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) in der Fassung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 (ABl. 1994, L 1, S. 3) hat der Gerichtshof unter Mitwirkung des Präsidenten G. C. Rodríguez Iglesias, des Kammerpräsidenten P. Jann sowie der Richter C. Gulmann (Berichterstatter), D. A. O. Edward, M. Wathelet, R. Schintgen, V. Skouris, J. N. Cunha Rodrigues und C. W. A. Timmermans ( Generalanwalt: F. G. Jacobs; Kanzler: D. Louterman-Hubeau, Abteilungsleiterin ( am 23. April 2002 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Ein Umpacken von Arzneimitteln in neue Packungen ist objektiv erforderlich im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wenn ohne dieses Umpacken aufgrund des starken Widerstands eines nicht unerheblichen Teils der Verbraucher gegen mit Etiketten überklebte Arzneimittelpackungen von einem Hindernis für den tatsächlichen Zugang zum betreffenden Markt oder zu einem beträchtlichen Teil dieses Marktes auszugehen ist.

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1 - )ABl. C 34 vom 5.2.2000.