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Rechtsmittel, eingelegt am 31. Mai 2017 von der Windrush Aka LLP gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 22. März 2017 in der Rechtssache T-336/15, Windrush Aka LLP/EUIPO

(Rechtssache C-325/17 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Windrush Aka LLP (Prozessbevollmächtigte: S. Britton, Solicitor, S. Malynicz, QC, und S. Tregear, Solicitor)

Andere Parteien des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), Jerry Dammers

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das Urteil des Gerichts vom 22. März 2017 in der Rechtssache T-366/15 aufzuheben;

dem EUIPO und Herrn Jerry Dammers (dem Inhaber der Unionsmarke) deren eigene Kosten und ihre Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Erstens habe das Gericht die Beweise verfälscht und den Sachverhalt falsch beurteilt, und seine Entscheidung enthalte in erheblichem Maße fehlerhafte Feststellungen zu den ihm übermittelten Unterlagen.

Zweitens habe das Gericht gegen Art. 113 seiner Verfahrensordnung vom 4. März 2015 (ABl. 2015, L 105, S. 1) verstoßen, indem es es abgelehnt habe, in Anbetracht dessen, dass der Inhaber der Unionsmarke nach der mündlichen Verhandlung von wesentlichen Punkten seiner für die Benutzung der streitigen Unionsmarke vorgebrachten Nachweise Abstand genommen habe, eine mündliche Verhandlung anzuberaumen.

Drittens habe das Gericht fälschlicherweise festgestellt, dass die Rechtsmittelführerin einen neuen Klagegrund zum ersten Mal in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht habe.

Viertens habe das Gericht nicht die rechtlichen Folgen der Übertragung des Namensrechts gewürdigt, die darin bestünden, dass der Übertragende (d. h. der Inhaber der Unionsmarke) nach der Übertragung nicht mehr das Recht habe, die Nutzung des Namens (d. h. der streitigen Unionsmarke) zu gestatten oder zu untersagen, weshalb es nach dem Unionsrecht nach dem Tag der Übertragung keine Zustimmung mehr gebe.

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