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Klage, eingereicht am 12. April 2017 – HF/Parlament

(Rechtssache T-218/17)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: HF (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Tymen)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Die Klägerin beantragt,

–    die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären;

und folglich

den Beschluss vom 3. Juni 2016 aufzuheben, mit dem ihr Beistandsersuchen vom 11. Dezember 2014 abgelehnt wurde;

soweit erforderlich, den Beschluss vom 4. Januar 2017, zugegangen am 11. Januar 2017, aufzuheben, mit dem ihre Beschwerde vom 6. September 2016 zurückgewiesen wurde;

den Beklagten zu verurteilen, einen nach billigem Ermessen auf 90 000 Euro festgesetzten Betrag als Ersatz des ihr entstandenen immateriellen Schadens zu zahlen;

dem Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend.

Verstöße gegen die Verteidigungsrechte, gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und gegen den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens.

Zu Mangelhaftigkeit des angefochtenen Beschlusses führende Verfahrensfehler und die Befangenheit des Komitees bei dem von ihm durchgeführten Verfahren.

Offensichtlicher Beurteilungsfehler, Verstoß gegen die Beistands- und Fürsorgepflicht und gegen die Art. 12a und 24 des Statuts.

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