Language of document :

Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 1. Oktober 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Firenze - Italien) – Strafverfahren gegen Skerdjan Celaj

(Rechtssache C-290/14)1

(Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Richtlinie 2008/115/EG – Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger – Mit einem Einreiseverbot für die Dauer von drei Jahren verbundene Rückkehrentscheidung – Verstoß gegen das Einreiseverbot – Drittstaatsangehöriger, der zuvor abgeschoben worden war – Freiheitsstrafe bei erneuter illegaler Einreise in das Staatsgebiet – Zulässigkeit)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Tribunale di Firenze

Beteiligter des Ausgangsverfahrens

Skerdjan Celaj

Tenor

Die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger ist dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats, die die Verhängung einer Freiheitsstrafe gegen einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen vorsieht, der nach einer im Rahmen eines früheren Rückkehrverfahrens erfolgten Rückkehr in sein Herkunftsland unter Verstoß gegen ein Einreiseverbot erneut illegal in das Hoheitsgebiet dieses Staates einreist, grundsätzlich nicht entgegensteht.

____________

1 ABl. C 292 vom 1.9.2014.