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Vorabentscheidungsersuchen des Nejvyšší soud České republiky (Tschechische Republik), eingereicht am 19. Dezember 2016 – Jitka Svobodová/Česká republika – Okresní soud v Náchodě

(Rechtssache C-653/16)

Verfahrenssprache: Tschechisch

Vorlegendes Gericht

Nejvyšší soud České republiky

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Jitka Svobodová

Beklagte: Česká republika – Okresní soud v Náchodě

Vorlagefragen

Stellt die tschechische Regelung, wonach Richtern keine Vergütung für den Bereitschaftsdienst zusteht, obwohl sonstige Beschäftigte (in öffentlichen und privaten Bereichen) nach dem Zákoník práce (Arbeitsgesetzbuch) oder anderen Rechtsvorschriften Anspruch auf eine solche Vergütung haben, eine Ungleichbehandlung auf dem Gebiet des Arbeitsentgelts dar, die nach der Richtlinie 2000/78/EG des Rates1 verboten ist?

Stellt die tschechische Regelung, wonach allen Richtern (ihrem Dienstalter entsprechend) das gleiche Gehalt zusteht, obwohl jeder von ihnen eine andere Stundenzahl an Bereitschaftsdienst leistet, eine Ungleichbehandlung auf dem Gebiet des Arbeitsentgelts dar, die nach der Richtlinie 2000/78/EG des Rates verboten ist?

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1 ABl.  2000, L 303, S. 16.