Klage, eingereicht am 3. Februar 2016 – Crédit Mutuel Arkéa/EZB
(Rechtssache T-52/16)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Crédit Mutuel Arkéa (Le Relecq-Kerhuon, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Savoie)
Beklagte: Europäische Zentralbank (EZB)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
den Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 4. Dezember 2015 (ECB/SSM/2015 – 9695000CG7B84NLR5984/40), mit dem die für die Groupe Crédit Mutuel geltenden Aufsichtsanforderungen festgelegt werden, für nichtig zu erklären.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-712/15, Crédit Mutuel Arkéa/EZB, geltend gemachten übereinstimmen oder ihnen ähnlich sind.
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