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Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Cassatie (Belgien), eingereicht am 18. Juni 2018 – Infohos/Belgische Staat

(Rechtssache C-400/18)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hof van Cassatie

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerin: Infohos

Kassationsbeschwerdegegner: Belgische Staat

Vorlagefrage

Ist Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG1 vom 17. Mai 1977, jetzt Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2006/112/EG2 vom 28. November 2006, dahin auszulegen, dass er den Mitgliedstaaten gestattet, für die darin vorgesehene Steuerbefreiung eine Ausschließlichkeitsbedingung festzulegen, durch die ein selbständiger Zusammenschluss, der auch Dienstleistungen an Nicht-Mitglieder erbringt, für die gegenüber Mitgliedern erbrachten Dienstleistungen ebenfalls in vollem Umfang mehrwertsteuerpflichtig wird?

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1     Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. 1977, L 145, S. 1).

2     Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1).