Language of document :

Beschluss des Gerichtshofs vom 29. Januar 2010 - Georgios Karatzoglou/Europäische Agentur für den Wiederaufbau (EAR), Kommission der Europäischen Gemeinschaften als Rechtsnachfolgerin der EAR

(Rechtssache C-68/09 P)1

(Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Öffentlicher Dienst - Unbefristeter Vertrag als Bediensteter auf Zeit - Kündigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Georgios Karatzoglou (Prozessbevollmächtigter: S. A. Pappas, Dikigoros)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Agentur für den Wiederaufbau (EAR), Kommission der Europäischen Gemeinschaften als Rechtsnachfolgerin der EAR (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und J. Currall)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 2. Dezember 2008, Karatzoglou/EAR (T-471/04) - Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung - Abweisung einer Klage auf Aufhebung der Entscheidung der EAR, den Vertrag des Rechtsmittelführers als Bediensteter auf Zeit zu kündigen - Begründungspflicht - Ermessensmissbrauch - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Karatzoglou trägt die Kosten.

____________

1 - ABl. C 82 vom 4.4.2009.