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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale ordinario di Aosta (Italien), eingereicht am 10. Februar 2014 – Equitalia Nord SpA/CLR di Camelliti Serafino & C. Snc

(Rechtssache C-68/14)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Tribunale ordinario di Aosta

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Equitalia Nord SpA

Beklagte: CLR di Camelliti Serafino & C. Snc

Vorlagefragen

Verstößt die geltende italienische Rechtsvorschrift des Art. 3 Abs. 1 und 4 des Decreto-legge Nr. 95 vom 6. Juli 2012 in der durch das Umsetzungsgesetz Nr. 135 vom 7. August 2012 teilweise geänderten Fassung in dem Teil, der vorsieht, dass „in Anbetracht der außergewöhnlichen wirtschaftlichen Umstände und unter Berücksichtigung des vorrangigen Bedürfnisses, das Ziel der Beschränkung der öffentlichen Ausgaben zu erreichen, die nach den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehene Anpassung gemäß der Änderung der Istat-Indizes ab dem Inkrafttreten der vorliegenden Maßnahme für die Jahre 2012, 2013 und 2014 keine Anwendung [findet] auf die Miete, die von den in die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung der öffentlichen Verwaltung einbezogenen Verwaltungen, wie sie vom Istituto nazionale di Statistica gemäß Art. 1 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 196 vom 31. Dezember 2009 bezeichnet worden sind, sowie von den Autorità indipendenti einschließlich der Commissione nazionale per le società e la borsa (Consob) für die Anmietung von Gebäuden zu institutionellen Zwecken geschuldet wird“, und dass darüber hinaus nach Abs. 4 „zur Beschränkung der öffentlichen Ausgaben bei Verträgen über die Anmietung von Gebäuden zu institutionellen Zwecken, die von den zentralen Verwaltungen, wie sie vom Istituto nazionale di Statistica gemäß Art. 1 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 196 vom 31. Dezember 2009 bezeichnet worden sind, sowie den Autorità indipendenti einschließlich der Commissione nazionale per le società e la borsa (Consob) geschlossen wurden, die Mieten ab dem 1. Januar 2015 gegenüber ihrer gegenwärtigen Höhe um 15 % gesenkt“ werden, wobei „ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung des vorliegenden Decreto die Senkung für den vorherigen Zeitraum auch für nach diesem Datum abgelaufene oder verlängerte Verträge gilt, insoweit gegen Art. 106 Abs. 1 und 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, als sie geeignet ist, unter Wettbewerbsbedingungen tätigen Rechtssubjekten einen ungerechtfertigten und diskriminierenden Vorteil gegenüber anderen Rechtssubjekten zu sichern, die die gleiche Tätigkeit ausüben, durch diese Rechtsvorschrift aber nicht begünstigt werden?

Ist die genannte Vorschrift, soweit sie geeignet ist, unter Wettbewerbsbedingungen tätigen Rechtssubjekten einen ungerechtfertigten und diskriminierenden Vorteil gegenüber anderen Rechtssubjekten zu sichern, die die gleiche Tätigkeit ausüben, durch diese Vorschrift jedoch nicht begünstigt werden, als „staatliche Beihilfe“ im Sinne und für die Zwecke von Art. 107 Abs. 1 AEUV anzusehen?