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Beschluss des Gerichtshofs vom 15. Juni 2012 - United Technologies Corp./Europäische Kommission

(Rechtssache C-493/11 P)

(Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für den Einbau und die Wartung von Aufzügen und Rolltreppen - Geldbußen - Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften - Zurechenbarkeit des eine Zuwiderhandlung darstellenden Verhaltens)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: United Technologies Corp. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt A. Winckler und D. Gerard, J. Temple Lang und C. Cook, Solicitors)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouquet, R. Sauer und J. Bourke)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 13. Juli 2011, General Technic-Otis u. a./Kommission (verbundene Rechtssachen T-141/07, T-142/07, T-145/07 und T-146/07), mit dem das Gericht Klagen auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2007) 512 endg. der Kommission vom 21. Februar 2007 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag (Sache COMP/E-1/38.823 - PO/Aufzüge und Fahrtreppen) betreffend ein Kartell auf dem Markt für den Einbau und die Wartung von Aufzügen und Rolltreppen in Belgien, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden, um Ausschreibungen zu manipulieren, Märkte aufzuteilen, Preise festzusetzen, entsprechende Projekte und Verträge zuzuteilen sowie Informationen auszutauschen, sowie, hilfsweise, auf Aufhebung oder Herabsetzung der Geldbuße der Rechtsmittelführerin abgewiesen hat - Verantwortlichkeit einer Muttergesellschaft für Zuwiderhandlungen ihrer Tochtergesellschaften gegen die Wettbewerbsregeln

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die United Technologies Corporation trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 347 vom 26.11.2011.