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Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande), eingereicht am 10. August 2017 – K/Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie

(Rechtssache C-484/17)

Verfahrenssprache: Niederländisch)

Vorlegendes Gericht

Raad van State

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungsklägerin: K

Berufungsbeklagter: Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie

Vorlagefrage

Ist Art. 15 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. 2003, L 251, S. 12, Berichtigung im ABl. 2012, L 71, S. 55) dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die vorsieht, dass der Antrag auf einen eigenen Aufenthaltstitel eines Ausländers, der sich seit mehr als fünf Jahren im Rahmen einer Familienzusammenführung rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhält, abgelehnt werden kann, weil der Ausländer den im nationalen Recht vorausgesetzten Integrationsmaßnahmen nicht nachgekommen ist?

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