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Urteil des Gerichts vom 28. März 2014 – Italien/Kommission

(Rechtssache T-117/10)1

(EFRE – Kürzung eines finanziellen Zuschusses – Regionales Operatives Programm 2000-2006 für die Region Apulien [Italien], das zu Ziel Nr. 1 gehört – Schwerwiegende Mängel der Verwaltungs- oder Kontrollsysteme, die zu systemischen Unregelmäßigkeiten führen können – Grundsatz der Partnerschaft – Verhältnismäßigkeit – Art. 39 Abs. 3 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 1260/1999 – Art. 4, 8, 9 und 10 der Verordnung [EG] Nr. 438/2001 – Begründungspflicht – Unzuständigkeit)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigter: G. Palmieri im Beistand von P. Gentili, avvocato dello Stato)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Steiblytė und D. Recchia)GegenstandKlage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2009) 10350 final der Europäischen Kommission vom 22. Dezember 2009 betreffend die Kürzung des der Italienischen Republik gemäß der Entscheidung C (2000) 2349 der Kommission vom 8. August 2000 über die Genehmigung de

Unzuständig

keit)Verfahrenssprache: ItalienischParteienKlägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigter: G. Palmieri im Beistand von P. Gentili, avvocato dello Stato)Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Steiblytė und D. Recchia)GegenstandKlage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2009) 10350 final der Europäischen Kommission vom 22. Dezember 2009 betreffend die Kürzung des der Italienischen Republik gemäß der Entscheidung C (2000) 2349 der Kommission vom 8. August 2000 über die Genehmigung des Regionalen Operativen Programms POR Puglia für den Zeitraum 2000 bis 2006, Ziel 1, gewährten Zuschusses des Europäischen Fonds für Regionale EntwicklungTenorDie Klage wird abgewiesen.Die Italienische Republik trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.