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Urteil des Gerichts vom 14. März 2013 - Dole Food und Dole Germany/Kommission

(Rechtssache T-588/08)

(Wettbewerb - Kartelle - Bananenmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Begriff der abgestimmten Verhaltensweise mit wettbewerbswidrigem Zweck - Informationsaustauschsystem - Begründungspflicht - Verteidigungsrechte - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Schwere der Zuwiderhandlung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: Dole Food Company, Inc. (Westlake Village, Kalifornien, Vereinigte Staaten) und Dole Germany OHG (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-F. Bellis)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.‒F. Bellis)

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2008) 5955 endg. der Kommission vom 15. Oktober 2008 in einem Verfahren nach Art. 81 EG (Sache COMP/39.188 - Bananen)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Dole Food Company, Inc., und die Dole Germany OHG tragen die Kosten.

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1 - ABl. C 44 vom 21.2.2009.