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Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret (Dänemark), eingereicht am 2. Februar 2018 – Skatteministeriet/KPC Herning

(Rechtssache C-71/18)

Verfahrenssprache: Dänisch

Vorlegendes Gericht

Vestre Landsret

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Skatteministeriet

Beklagte: KPC Herning

Vorlagefrage

Ist es mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. j der Mehrwertsteuerrichtlinie1 (vgl. Art. 12 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2) in Verbindung mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. k (vgl. Art. 12 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 3) vereinbar, dass ein Mitgliedstaat bei einer Sachlage wie der im Ausgangsverfahren vorliegenden eine Lieferung eines Grundstücks, das zum Zeitpunkt der Lieferung mit einem Gebäude bebaut ist, als mehrwertsteuerpflichtige Veräußerung eines Baugrundstücks einstuft, wenn sich die Vertragsparteien einig sind, dass das Gebäude vollständig oder teilweise abgerissen werden soll, um Platz für ein neues Gebäude zu schaffen?

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1 Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1).