Language of document : ECLI:EU:T:2012:348





Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 6. Juli 2012 –
Jackson International/HABM – Royal Shakespeare (ROYAL SHAKESPEARE)

(Rechtssache T‑60/10)

„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke ROYAL SHAKESPEARE – Ältere Gemeinschaftswortmarke RSC‑ROYAL SHAKESPEARE COMPANY – Relative Nichtigkeitsgründe – Bekannte Marke – Art. 53 Abs. 1 Buchst. a und Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Gefahr einer gedanklichen Verbindung – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Zusammenhang zwischen den Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 17‑21, 25‑27)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer bekannten, identischen oder ähnlichen, älteren Marke – Wortmarken ROYAL SHAKESPEARE und RSC‑ROYAL SHAKESPEARE COMPANY (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5 und 53 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Randnrn. 28‑30, 34‑37, 45‑46, 58‑64, 69‑71)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Bekanntheit der Marke in dem betreffenden Mitgliedstaat oder in der Gemeinschaft – Begriff (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 33, 44)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Vorherige Eintragung der Marke in bestimmten Mitgliedstaaten – Auswirkung (vgl. Randnr. 42)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Begriff (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 49‑50)

6.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Vom Inhaber zu erbringende Nachweise – Nicht nur hypothetische Gefahr einer künftigen unlauteren Ausnutzung oder Beeinträchtigung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnr. 54)

7.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 55‑57)

Gegenstand

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 19. November 2009 (Sache R 317/2009‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen The Royal Shakespeare Company und der Jackson International Trading Co. Kurt D. Brühl GmbH & Co. KG

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Jackson International Trading Co. Kurt D. Brühl GmbH & Co. KG trägt die Kosten.