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Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo (Portugal), eingereicht am 17. November 2017 – GE Power Controls Portugal – Unipessoal Lda/Fazenda Pública

(Rechtssache C-643/17)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Vorlegendes Gericht

Supremo Tribunal Administrativo

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: GE Power Controls Portugal – Unipessoal Lda

Rechtsmittelgegnerin: Fazenda Pública

Vorlagefrage

Ist nach Art. 313 Abs. 1 ZKDVO1 davon auszugehen, dass die Waren, um die es im vorliegenden Verfahren geht, Gemeinschaftscharakter haben, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie diesen Charakter nicht besitzen, oder sind sie als Waren anzusehen, die nach Art. 3 des Zollkodex2 [der Gemeinschaft] in das Zollgebiet verbracht wurden und unter die in Art. 313 Abs. 2 Buchst. a, erster Teil ZKDVO vorgesehene Ausnahme fallen, so dass lediglich denjenigen Waren Gemeinschaftscharakter zuerkannt wird, für die nachgewiesen wird, dass sie Gegenstand eines Verfahrens zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr im Zollgebiet der Gemeinschaft waren?

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1     Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. 1993, L 253, S. 1).

2     Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. 1992, L 302, S. 1).