Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Deutschland) eingereicht am 19. Mai 2006 - Mehmet Soysal, Cengiz Salkim, Ibrahim Savatli gegen Bundesrepublik Deutschland, Beigeladene: Bundesagentur für Arbeit
(Rechtssache C-228/06)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Mehmet Soysal, Cengiz Salkim, Ibrahim Savatli
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland
Beigeladene: Bundesagentur für Arbeit
Vorlagefragen
1. Ist Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zu dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei vom 23. November 1970
1 so auszulegen, dass eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darin zu sehen ist, dass ein türkischer Staatsangehöriger, der für ein türkisches Unternehmen im grenzüberschreitenden Verkehr auf einem in Deutschland zugelassenen Lastkraftwagen als Fahrer tätig ist, für die Einreise nach Deutschland aufgrund der § 4 Abs. 1, § 6 des AufenthG vom 30. Juli 2004 und des Art. 1 Abs. 1 VO (EG) 539/2001
2 im Besitz eines Schengen-Visums sein muss, während er im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls sichtvermerksfrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen durfte?
2. Wenn die Frage zu 1) zu bejahen ist, muss Art. 41 Abs.1 des Zusatzprotokolls dahingehend ausgelegt werden, dass die in Nummer 1) genannten türkischen Staatsangehörigen für die Einreise nach Deutschland keinen Sichtvermerk benötigen?
____________1 - ABl. L 293, S. 42 - ABl. L 81, S. 1