Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 1. März 2011 (Vorabentscheidungsersuchen des Cour constitutionnelle - Belgien) - Association belge des Consommateurs Test-Achats ASBL, Yann van Vugt, Charles Basselier/Conseil des ministres
(Vorabentscheidungsersuchen - Grundrechte - Bekämpfung von Diskriminierungen - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen - Versicherungsprämien und -leistungen - Versicherungsmathematische Faktoren - Berücksichtigung des Kriteriums Geschlecht als Faktor für die Bewertung von Versicherungsrisiken - Private Versicherungsverträge - Richtlinie 2004/113/EG - Art. 5 Abs. 2 - Unbefristete Ausnahme - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 21 und 23 - Ungültigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour constitutionnelle
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Association belge des Consommateurs Test-Achats ASBL, Yann van Vugt, Charles Basselier
Beklagter: Conseil des ministres
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen - Cour constitutionnelle - Gültigkeit von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (ABl. L 373, S. 37) - Berücksichtigung des Geschlechts als bestimmender Faktor bei der Risikobewertung und bei der Berechnung von Versicherungsprämien und -leistungen auf der Grundlage von relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten - Lebensversicherungsverträge - Zulässigkeit und Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung?
Tenor
Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ist mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 ungültig.
____________1 - ABl. C 205 vom 29.8.2009.