Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation (Frankreich), eingereicht am 19. Januar 2018 – Vueling Airlines SA/Jean-Luc Poignant

(Rechtssache C-37/18)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour de cassation

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerin: Vueling Airlines SA

Kassationsbeschwerdegegner: Jean-Luc Poignant

Vorlagefragen

Ist die Auslegung von Art. 14 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/711 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/972 geänderten und aktualisierten Fassung, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 647/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 20053 , durch den Gerichtshof in seinem vorgenannten Urteil A-Rosa Flussschiff (C-620/16, EU:C:2017:309) auf einen Rechtsstreit über die Straftat der Schwarzarbeit – bei dem die Bescheinigungen E 101 auf der Grundlage von Art. 14 Abs. 1 Buchst. a in Anwendung von Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/714 erteilt worden sind – anwendbar, obwohl die Situation unter Art. 14 Abs. 2 Buchst. a Ziff. i fiel, was Arbeitnehmer anbelangt, die ihre Tätigkeit im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats ausüben, deren Staatangehörige sie sind, und in dem das in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Luftverkehrsunternehmen über eine Zweigstelle verfügt, und obwohl eine einfache Lektüre der Bescheinigung E 101, die einen Flughafen als Tätigkeitsort des Arbeitnehmers und ein Luftfahrtunternehmen als Arbeitgeber nennt, bereits den Schluss zuließ, dass die Bescheinigung auf betrügerische Weise erlangt worden war?

Falls diese Frage bejaht wird: Ist der Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass ein nationales Gericht, das aufgrund seines nationalen Rechts an die für die Zivilgerichte verbindliche Rechtskraft strafgerichtlichen Entscheidungen gebunden ist, die Konsequenzen aus einer Entscheidung eines Strafgerichts zieht, die mit den Vorschriften des Unionsrechts unvereinbar ist, indem es einen Arbeitgeber zivilrechtlich allein wegen der strafrechtlichen Verurteilung dieses Arbeitgebers wegen Schwarzarbeit zur Zahlung von Schadensersatz an einen Arbeitnehmer verurteilt?

____________

1     Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. 1971, L 149, S. 2).

2     Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 zur Änderung und Aktualisierung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (ABl. 1997, L 28, S. 1).

3     Verordnung (EG) Nr. 647/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2005 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (ABl. 2005, L 117, S. 1).

4     Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. 1972, L 74, S. 1).