Vorabentscheidungsersuchen des Förvaltningsrätt i Malmö, migrationsdomstolen (Schweden), eingereicht am 6. Juli 2017 – A/Migrationsverket Förvaltningsprocessenheten Malmö
(Rechtssache C-404/17)
Verfahrenssprache: Schwedisch
Vorlegendes Gericht
Förvaltningsrätten i Malmö, migrationsdomstolen
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: A
Beklagter: Migrationsverket Förvaltningsprocessenheten Malmö
Vorlagefrage
Ist ein Antrag als offensichtlich unbegründet gemäß Art. 31 Abs. 8 der neugefassten Asylverfahrensrichtlinie1 zu betrachten, wenn die darin enthaltenen Angaben des Antragstellers als zuverlässig bewertet und daher der Beurteilung zugrunde gelegt, aber nicht als vollständig angesehen werden, um einen internationalen Schutzbedarf zu begründen, weil die Herkunftslandinformationen nahelegen, dass ein angemessener Schutz durch die Behörden besteht?
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1 Richtlinie
2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (ABl. 2013, L 180, S. 60).