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Vorabentscheidungsersuchen des Förvaltningsrätt i Malmö, migrationsdomstolen (Schweden), eingereicht am 6. Juli 2017 – A/Migrationsverket Förvaltningsprocessenheten Malmö

(Rechtssache C-404/17)

Verfahrenssprache: Schwedisch

Vorlegendes Gericht

Förvaltningsrätten i Malmö, migrationsdomstolen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: A

Beklagter: Migrationsverket Förvaltningsprocessenheten Malmö

Vorlagefrage

Ist ein Antrag als offensichtlich unbegründet gemäß Art. 31 Abs. 8 der neugefassten Asylverfahrensrichtlinie1 zu betrachten, wenn die darin enthaltenen Angaben des Antragstellers als zuverlässig bewertet und daher der Beurteilung zugrunde gelegt, aber nicht als vollständig angesehen werden, um einen internationalen Schutzbedarf zu begründen, weil die Herkunftslandinformationen nahelegen, dass ein angemessener Schutz durch die Behörden besteht?

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1 Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (ABl. 2013, L 180, S. 60).