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Rechtsmittel, eingelegt am 11. Mai 2018 von der Eco-Bat Technologies Ltd, der Berzelius GmbH und der Société traitements chimiques des métaux gegen den Beschluss des Gerichts (Achte Kammer) vom 21. März 2018 in der Rechtssache T-361/17, Eco-Bat Technologies Ltd, Berzelius Metall GmbH, Société traitements chimiques des métaux/Europäische Kommission

(Rechtssache C-312/18 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerinnen: Eco-Bat Technologies Ltd, Berzelius Metall GmbH, Société traitements chimiques des métaux (Prozessbevollmächtigte: M. Brealey QC und Rechtsanwälte I. Vandenborre und S. Dionnet)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführerinnen beantragen,

das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 21. März 2018 in der Rechtssache T-361/17, Eco-Bat Technologies u. a./Kommission, aufzuheben;

die Klage der Rechtsmittelführerinnen in der Rechtssache T-361/17 für zulässig zu erklären;

die Sache zur Nichtigerklärung oder Herabsetzung der von der Kommission mit ihrem ursprünglichen Beschluss in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses verhängten Geldbuße an das Gericht zurückzuverweisen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Das Gericht habe bei der Bestimmung des Bezugszeitpunkts einen Rechtsfehler begangen, indem es auf den ursprünglichen, unvollständigen Beschluss anstatt auf den endgültigen, zutreffenden und in jeder Hinsicht vollständigen Beschluss (insbesondere was die Aspekte betreffe, die Gegenstand des Rechtsmittels seien) abgestellt habe. Dadurch habe das Gericht die Grundrechte der Rechtsmittelführerinnen (insbesondere ihre Verteidigungsrechte) verletzt. Eine Person habe das Recht, die Klagefrist ab dem Zeitpunkt des materiell-rechtlichen Änderungsbeschlusses voll auszuschöpfen. Das Gericht habe auch die Begründungspflicht der Kommission und den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung fehlerhaft ausgelegt, indem es angenommen habe, dass die Rechtsmittelführerinnen auf Annahmen hätten zurückgreifen sollen, um genau nachzuvollziehen, wie die Kommission auf die Höhe der Geldbuße gekommen sei.

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