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Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts München I (Deutschland) eingereicht am 9. Dezember 2011 - Karl Berger gegen Freistaat Bayern

(Rechtssache C-636/11)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landgericht München I

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Karl Berger

Beklagter: Freistaat Bayern

Vorlagefragen

Steht Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates einer nationalen Regelung entgegen, durch die eine Information der Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels und des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel- oder Futtermittel hergestellt oder behandelt wurde oder in den Verkehr gelangt ist, ermöglicht wird, wenn ein nicht gesundheitsschädliches, aber zum Verzehr ungeeignetes, insbesondere ekelerregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge in den Verkehr gelangt oder gelangt ist oder wenn ein solches Lebensmittel wegen seiner Eigenart zwar nur in geringen Mengen, aber über einen längeren Zeitraum in den Verkehr gelangt ist?

Falls die vorstehende Frage bejaht wird: Ist die Frage 1 anders zu beantworten, wenn der Sachverhalt vor dem 01.01.2007 stattfindet, allerdings das nationale Recht bereits im Hinblick auf die vorgenannte Verordnung angepasst wurde?

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1 - Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit; ABl. L 31, S. 1.