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Vorabentscheidungsersuchen der Augstākā tiesa (Lettland), eingereicht am 20. November 2017 – „Balcia Insurance“ SE

(Rechtssache C-648/17)

Verfahrenssprache: Lettisch

Vorlegendes Gericht

Augstākā tiesa

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerin: „Balcia Insurance“ SE

Andere Partei des Verfahrens: AS „Baltijas Apdrošināšanas Nams“

Vorlagefragen

Ist Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 72/166/EWG des Rates vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht1 (Erste Richtlinie) dahin auszulegen, dass der Begriff „Benutzung von Fahrzeugen“ eine Situation wie die im Ausgangsrechtsstreit vorliegende umfasst, d. h. das Öffnen der Türen eines geparkten Fahrzeugs?

Falls Frage 1 bejaht wird: Ist Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 72/166/EWG des Rates vom 24. April 1972 dahin auszulegen, dass der Begriff „Benutzung von Fahrzeugen“ eine Situation wie die im Ausgangsrechtsstreit vorliegende umfasst, d. h. eine Situation, in der der Schaden am Eigentum eines Dritten durch die Benutzung eines Fahrzeugs durch einen Mitfahrer verursacht wird?

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1 ABl. 1972, L 103, S. 1.