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Vorabentscheidungsersuchen des High Court (Irland), eingereicht am 27. März 2018 – Minister for Justice and Equality/LM

(Rechtssache C-216/18)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

High Court (Irland)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Antragsteller: Minister for Justice and Equality

Antragsgegner: LM

Vorlagefragen

Unbeschadet der Feststellungen des Gerichtshofs im Urteil Aranyosi und Căldăraru: Wenn ein nationales Gericht feststellt, dass stichhaltige Beweise dafür vorliegen, dass die Verhältnisse in dem Ausstellungsmitgliedstaat unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein faires Verfahren sind, weil in diesem Mitgliedstaat das Justizsystem selbst nicht mehr im Einklang mit dem Rechtsstaatsprinzip steht, muss die vollstreckende Justizbehörde dann noch konkret und genau prüfen, ob die betroffene Person der Gefahr eines unfairen Verfahrens ausgesetzt wird, wenn ihr Verfahren in einem System geführt wird, das nicht mehr im Einklang mit dem Rechtsstaatsprinzip steht?

Wenn im Rahmen der durchzuführenden Prüfung konkret zu prüfen ist, ob die gesuchte Person der echten Gefahr einer eklatanten Rechtsverweigerung ausgesetzt wird, und wenn das nationale Gericht zu dem Schluss gekommen ist, dass eine systemische Verletzung der Rechtsstaatlichkeit vorliegt, ist dann das nationale Gericht als vollstreckende Justizbehörde verpflichtet, die ausstellende Justizbehörde um weitere notwendige Informationen zu ersuchen, die es ihm gestatten könnten, die Gefahr eines unfairen Verfahrens auszuschließen, und wenn ja, welche Garantien für ein faires Verfahren wären erforderlich?

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