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Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Okręgowy w Poznaniu (Polen), eingereicht am 26. Juni 2019 – Kancelaria Medius SA z siedzibą w Krakowie przeciwko RN

(Rechtssache C-495/19)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Sąd Okręgowy w Poznaniu

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Kancelaria Medius SA mit Sitz in Krakau

Beklagter: RN

Vorlagefrage

Ist Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen1 dahin auszulegen, dass er Verfahrensvorschriften entgegensteht, nach denen das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen kann, das sich allein auf die Behauptungen des Klägers in der Klageschrift stützt, die das Gericht für wahr erachten muss, wenn der Beklagte – ein Verbraucher, der ordnungsgemäß über den Gerichtstermin benachrichtigt wurde – der Ladung nicht folgt und sich nicht verteidigt?

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1 ABl. L 95, S. 29.