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Klage, eingereicht am 22. Juli 2011 - ZZ u. a./Kommission

(Rechtssache F-72/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Zum einen Aufhebung der Entscheidungen, mit denen die Schwellen für die Beförderung nach den Besoldungsgruppen AD13 und AD14 für die Beförderungsverfahren 2010 und 2011 festgelegt wurden, und zum anderen Aufhebung des Verzeichnisses der im Beförderungsverfahren 2010 nach den Besoldungsgruppen AD13 und AD14 beförderten Beamten und Aufhebung der stillschweigenden Entscheidung der Kommission, die Beförderung einer größeren Zahl weiterer Beamter nach den Besoldungsgruppen AD12 oder AD13 abzulehnen

Anträge

Die Kläger beantragen,

die in den Verwaltungsmitteilungen Nrn. 3-2010, 65-2010 und 76-2010 veröffentlichten Entscheidungen aufzuheben, mit denen die Schwellen für die Beförderung nach den Besoldungsgruppen AD13 und AD14 für die Beförderungsverfahren 2010 und 2011 festgelegt wurden;

das in den Verwaltungsmitteilungen Nr. 65-2010 veröffentlichte Verzeichnis der im Beförderungsverfahren 2010 nach den Besoldungsgruppen AD13 und AD14 beförderten Beamten aufzuheben, da dieses Verzeichnis auf der Grundlage rechtswidriger Beförderungsschwellen festgelegt wurde, und die stillschweigende Entscheidung der Kommission aufzuheben, die Beförderung einer größeren Zahl weiterer Beamter nach den Besoldungsgruppen AD12 oder AD13 abzulehnen;

soweit erforderlich, die Entscheidungen aufzuheben, mit denen die Beschwerde der Kläger zurückgewiesen wurde;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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