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Rechtsmittel, eingelegt am 24. September 2018 von der NKT Verwaltungs GmbH, vormals nkt cables GmbH, und der NKT A/S, vormals NKT Holding A/S, gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 12. Juli 2018 in der Rechtssache T-447/14, NKT Verwaltungs und NKT/Kommission

(Rechtssache C-607/18 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerinnen: NKT Verwaltungs GmbH, vormals nkt cables GmbH, NKT A/S, vormals NKT Holding A/S (Prozessbevollmächtigte: B. Creve, advocaat, und M. Kofmann, advokat)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführerinnen beantragen,

das angefochtene Urteil ganz oder teilweise aufzuheben;

den streitigen Beschluss1 ganz oder teilweise für nichtig zu erklären;

hilfsweise, die Sache zur Entscheidung nach Maßgabe des Urteils des Gerichtshofs an das Gericht zurückzuverweisen;

eine prozessleitende Maßnahme anzuordnen, und

der Kommission die Kosten sowohl des Rechtsmittelverfahrens als auch des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

1.    Das Gericht habe den räumlichen Geltungsbereich des Verstoßes falsch festgelegt.

2.    Das Gericht habe den Umfang der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung sowie den Umfang der Beteiligung von NKT an ihr und deren Kenntnis von ihr rechtsfehlerhaft beurteilt.

3.    Das Gericht habe rechtsfehlerhaft festgestellt, dass die Verteidigungsrechte der Rechtsmittelführerinnen nicht verletzt worden seien.

4.    Das Gericht habe das Begehren der Rechtsmittelführerinnen auf Aufhebung oder Herabsetzung der Geldbuße rechtsfehlerhaft zurückgewiesen.

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1     Beschluss C(2014) 2139 final der Kommission vom 2. April 2014 in einem Verfahren nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie nach Artikel 53 EWR-Abkommen.