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Klage, eingereicht am 28. März 2014 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-30/14)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Wellens)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, gegen den Kläger die Disziplinarstrafe der Einstufung in eine niedrigere Besoldungsgruppe zu verhängen.

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung, ihn in eine niedrigere Besoldungsgruppe einzustufen, weil er es unterlassen hat, der Kommission mitzuteilen, dass er zusätzlich zur Familienzulage für unterhaltsberechtigte Kinder nach Art. 67 Abs. 2 des Beamtenstatuts eine nationale Zulage der gleichen Art erhielt, aufzuheben;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.