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Klage, eingereicht am 22. April 2011 - ZZ/Kommission

(Rechtssache F-17/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Blot)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, den Vertrag der Klägerin als Vertragsbedienstete nicht zu erneuern

Anträge

Die Klägerin beantragt,

in erster Linie, die Entscheidung, ihren Vertrag als Vertragsbedienstete nicht zu verlängern, wie sie stillschweigend aus dem dienstlichen Schreiben vom 28. April 2010 hervorgeht, und erforderlichenfalls die Entscheidung der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde über die Zurückweisung der Beschwerde aufzuheben;

infolgedessen die Klägerin in ihre Aufgaben wiedereinzusetzen;

die Beklagte zur Zahlung eines vorläufig mit 27 000 Euro angesetzten Betrags als Ersatz des materiellen Schadens zuzüglich Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz ab Verkündung des zu erlassenden Urteils zu verurteilen;

die Beklagte zur Zahlung eines vorläufig nach billigem Ermessen mit 15 000 Euro (fünfzehntausend Euro) angesetzten Betrags als Ersatz des immateriellen Schadens zuzüglich Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz ab Verkündung des zu erlassenden Urteils zu verurteilen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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