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Vorabentscheidungsersuchen der Curtea de Apel Cluj (Rumänien), eingereicht am 15. Mai 2019 – SC Banca E S.A./G.D.

(Rechtssache C-381/19)

Verfahrenssprache: Rumänisch

Vorlegendes Gericht

Curtea de Apel Cluj

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerin: SC Banca E S.A.

Kassationsbeschwerdegegnerin: G.D.

Vorlagefrage

Sind die Grundsätze der Rechtssicherheit und der Effektivität im Kontext des Vorrangs des Unionsrechts dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass in einem Rechtsstreit auf dem Gebiet des Schutzes der Verbraucherrechte die Verfahrensvorschriften, nachdem der Verbraucher das Gericht angerufen hat, mittels einer durch ein Gesetz zur Änderung des Codul de procedură civilă (Zivilprozessordnung) umgesetzten verbindlichen Entscheidung der Curtea Constituționale (Verfassungsgerichtshof, Rumänien) in dem Sinne geändert werden, dass ein neuer Rechtsbehelf eingeführt wird, den der Gewerbetreibende nutzen kann, mit der Folge, dass das Verfahren länger dauert und mehr Kosten für den Verfahrensabschluss entstehen?

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