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Klage, eingereicht am 16. März 2018 – Rietze/EUIPO – Volkswagen (Kraftfahrzeuge)

(Rechtssache T-192/18)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Rietze GmbH & Co. KG (Altdorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Krogmann)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Volkswagen AG (Wolfsburg, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin des streitigen Musters oder Modells: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitiges Muster oder Modell: Internationale Eintragung Nr. DM/073118-3 mit Benennung der Europäischen Union

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 11. Januar 2018 in der Sache R 1244/2016-3

Anträge

Die Klägerin beantragt,

Die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer aufzuheben und die Wirkung der internationalen Eintragung des Designs DM/073118-3 in der Europäischen Union für nichtig zu erklären;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verletzung von Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 b) der Verordnung Nr. 6/2002;

Verletzung von Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 6/2002.

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