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Vorabentscheidungsersuchen der Rīgas apgabaltiesas Civillietu tiesas kolēģija (Lettland), eingereicht am 17. Oktober 2019 – SIA „CV-Online Latvia“/SIA „Melons“

(Rechtssache C-762/19)

Verfahrenssprache: Lettisch

Vorlegendes Gericht

Rīgas apgabaltiesas Civillietu tiesas kolēģija

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin im ersten Rechtszug und Berufungsbeklagte: SIA „CV-Online Latvia“

Beklagte im ersten Rechtszug und Berufungsklägerin: SIA „Melons“

Vorlagefragen

Ist die Tätigkeit der Beklagten, die darin besteht, den Endnutzer mittels eines Hyperlinks zur Website der Klägerin weiterzuleiten, wo eine Datenbank mit Stellenanzeigen abgefragt werden kann, dahin auszulegen, dass sie unter den Begriff „Weiterverwendung“ nach Art. 7 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken1 , konkret die Weiterverwendung der Datenbank durch eine andere Form der Übermittlung, fällt?

Sind die Informationen, die in den Meta-Tags enthalten sind, dahin auszulegen, dass sie unter den Begriff „Entnahme“ nach Art. 7 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken, konkret die ständige oder vorübergehende Übertragung der Gesamtheit oder eines wesentlichen Teils des Inhalts einer Datenbank auf einen anderen Datenträger, ungeachtet der dafür verwendeten Mittel und der Form der Entnahme, fallen?

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1 Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. 1996, L 77, S. 20).