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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal d’instance d’Épinal (Frankreich), eingereicht am 1. Oktober 2018 – Cofidis SA/YU, ZT

(Rechtssache C-616/18)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal d’instance d’Épinal

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Cofidis SA

Beklagte: YU, ZT

Vorlagefrage

Steht der den Verbrauchern durch die Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates1 gewährleistete Schutz einer nationalen Rechtsvorschrift entgegen, die es dem innerstaatlichen Gericht verwehrt, bei einer von einem Unternehmer gegen einen Verbraucher auf der Grundlage eines zwischen ihnen abgeschlossenen Kreditvertrags erhobenen Klage nach Ablauf einer Verjährungsfrist von fünf Jahren, die mit dem Abschluss des Vertrags zu laufen beginnt, von Amts wegen oder auf eine vom Verbraucher erhobene Einrede hin einen Verstoß gegen die Bestimmungen über die Pflicht zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers in Art. 8 der Richtlinie, gegen die Bestimmungen über die in klarer und prägnanter Form in die Kreditverträge aufzunehmenden Angaben in den Art. 10 ff. der Richtlinie sowie, allgemeiner, gegen alle in dieser Richtlinie vorgesehenen Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher festzustellen und zu ahnden?

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1 ABl. L 133, S. 66.