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Klage, eingereicht am 16. April 2010 - Allen/Kommission

(Rechtssache F-23/10)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Finola Allen (Armação de Pera, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, mit der ein Antrag auf Anerkennung einer schweren Krankheit abgelehnt wurde

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung vom 30. Juni 2009, mit der ihr Antrag auf Anerkennung einer schweren Krankheit abgelehnt wurde, und, falls erforderlich, die Entscheidung vom 17. Juli 2009 aufzuheben;

falls erforderlich, die Entscheidung vom 8. Januar 2010 aufzuheben, mit der ihre Beschwerde zurückgewiesen wurde;

infolgedessen ihre Krankheiten, die in ihrem am 19. Mai 2009 gestellten und am 2. Juli 2009 ergänzten Antrag aufgeführt sind, als schwere Krankheit anzuerkennen und die Geltung des vollen Schutzes mit Wirkung vom 1. Juli 2009 festzustellen;

hilfsweise die Geltung des Krankenversicherungsschutzes bis zum 10. Juli 2009 festzustellen;

ihr nach billigem Ermessen Schadensersatz zuzusprechen, dessen Höhe vorläufig mit einem Euro beziffert wird;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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