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Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 11. Januar 2019 - WM gegen Stadt Frankfurt am Main

(Rechtssache C-18/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesgerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsbeschwerdeführer: WM

Beteiligte Behörde: Stadt Frankfurt am Main

Vorlagefrage

Steht Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger1 einer nationalen Regelung entgegen, nach der die Abschiebungshaft in einer gewöhnlichen Haftanstalt vollzogen werden kann, wenn von dem Ausländer eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht, wobei der Abschiebungsgefangene auch in diesem Fall getrennt von Strafgefangenen unterzubringen ist?

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1 ABl. 2008, L 348, S. 98.