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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 15. Februar 2011 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache F-81/09)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Invalidengeld - Fehler bei der Berechnung - Zahlung von Rückständen - Geschuldete Verzugszinsen - Anwendbarer Satz - Zinseszins - Materieller und immaterieller Schaden)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der der Antrag des Klägers auf Verzugszinsen für die Zahlung des ihm bewilligten Invalidengeldes teilweise abgelehnt wurde.

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten ein Viertel der Kosten von Herrn Marcuccio.

Herr Marcuccio trägt drei Viertel seiner Kosten.

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1 - ABl. C 312 vom 19.12.2009, S. 44.