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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 11. Dezember 2013 – Andres u. a./EZB

(Rechtssache F-15/10)1

(Öffentlicher Dienst – Personal der EZB – Reform des Vorsorgesystems – Einfrieren des Pensionsplans – Umsetzung des Versorgungssystems – Anhörung des Überwachungsausschusses – Anhörung der Personalvertretung – Anhörung des Erweiterten Rates – Anhörung des EZB-Rates – Dreijährliche Bewertung des Pensionsplans – Verstoß gegen die Beschäftigungsbedingungen – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Erworbene Ansprüche – Grundsatz der Rechtssicherheit und der Vorhersehbarkeit – Informationspflicht)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Carlos Andres u. a. (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)

Beklagte: Europäische Zentralbank (EZB) (Prozessbevollmächtigte: C. Kroppenstedt und F. Malfrère im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Gehaltsabrechnungen der Kläger für Juni 2009 und sämtlicher späterer und künftiger Gehaltsabrechnungen, soweit durch diese Abrechnungen die am 4. Mai 2009 beschlossene Reform des Versorgungssystems umgesetzt wird, sowie auf Ersatz des den Klägern entstandenen Schadens

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Andres und die 168 weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Kläger tragen ihre eigenen Kosten und werden verurteilt, die der Europäischen Zentralbank entstandenen Kosten zu tragen.

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1     ABl. C 134 vom 22.5.2010, S. 54.