Language of document : ECLI:EU:F:2013:71

BESCHLUSS DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST
DER EUROPÄISCHEN UNION

(Zweite Kammer)

4. Juni 2013

Rechtssache F‑89/12

Stefania Marrone

gegen

Europäische Kommission

„Öffentlicher Dienst – Beamte – Ernennung – Grundsatz der Äquivalenz der Laufbahnen – Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den ungünstigeren neuen Bestimmungen – Antrag auf Neueinstufung – Verspätung – Neue Tatsachen – Fehlen – Offensichtliche Unzulässigkeit“

Gegenstand:      Klage nach Art. 270 AEUV, der gemäß Art. 106a EA auch für den EAG-Vertrag gilt, auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 10. Mai 2012 über die Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin und, soweit erforderlich, Aufhebung der Entscheidung vom 21. November 2011, mit der ihr Antrag vom 29. Juni 2011, der hauptsächlich darauf gerichtet war, dass die Europäische Kommission ihre Laufbahn ab 1. Mai 2004 wiederherstellen solle, zurückgewiesen wurde

Entscheidung:      Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. Frau Marrone trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.

Leitsätze

1.      Beamtenklage – Vorherige Verwaltungsbeschwerde – Fristen – Ausschlusswirkung – Wiedereröffnung – Voraussetzung – Wesentliche neue Tatsache

(Beamtenstatut, Art. 90 und 91)

2.      Beamtenklage – Rechtsschutzinteresse – Notwendigkeit von Beschwerdepunkten, die den Kläger persönlich betreffen

(Beamtenstatut, Art. 91)

1.      Nur das Vorliegen neuer wesentlicher Tatsachen kann die Einreichung eines Antrags auf erneute Prüfung einer Entscheidung rechtfertigen, die nicht fristgerecht angefochten wurde.

(vgl. Randnr. 25)

Verweisung auf:

Gerichtshof: 15. Mai 1985, Esly/Kommission, 127/84, Randnr. 10

2.      Ein Beamter ist nicht befugt, im Interesse des Gesetzes tätig zu werden, und kann nur Rügen geltend machen, die ihn persönlich betreffen.

(vgl. Randnr. 27)

Verweisung auf:

Gerichtshof: 21. Januar 1987, Stroghili/Rechnungshof, 204/85, Randnr. 9

Gericht für den öffentlichen Dienst: 23. Januar 2007, Chassagne/Kommission, F‑43/05, Randnr. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung