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Klage, eingereicht am 30. April 2014 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-40/14)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, die Ruhegehaltsansprüche des Klägers im Versorgungssystem der Union unter Anwendung der neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts anzurechnen

Anträge

Der Kläger beantragt,

Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen vom 3. März 2011 zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts für unanwendbar zu erklären;

die Entscheidungen vom 30. September 2013 und vom 9. Oktober 2013, die von ihm vor seinem Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche im Rahmen der Übertragung dieser Ansprüche auf das Versorgungssystem der Organe der Europäischen Union unter Anwendung der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen vom 3. März 2011 zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts anzurechnen, aufzuheben;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.