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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 23. Oktober 2013 – Solberg/EBDD

(Rechtssache F-148/12)1

(Öffentlicher Dienst – Ehemaliger Zeitbediensteter – Beurteilung – Rechtsschutzinteresse – Begründungspflicht – Umfang des Ermessens)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Ulrik Solberg (Lissabon, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, S. Orlandi, J.-N. Louis und É. Marchal)

Beklagte: Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) (Prozessbevollmächtigte: D. Storti im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, mit der die Beurteilung des Klägers für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 festgestellt wurde

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Solberg trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht entstandenen Kosten zu tragen.

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1     ABl. C 71 vom 9.3.2013, S. 30.