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Klage, eingereicht am 3. März 2008 - Y / Kommission

(Rechtssache F-29/08)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Y (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigten Behörde vom 24. Mai 2007 über die Entlassung des Klägers als Vertragsbediensteten wegen angeblich unzureichender dienstlicher Führung und Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigten Behörde vom 24. Mai 2007 über seine Entlassung als Vertragsbediensteter aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidung der Kommission vom 16. November 2007 aufzuheben, mit der seine am 31. August 2007 nach Art. 90 Abs. 2 der Satzung eingelegte Beschwerde zurückgewiesen wurde;

die Kommission zu verurteilen, an ihn sowohl die Dienstbezüge, die er erhalten hätte, wenn die zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigte Behörde seinen Vertrag nicht vorzeitig und unrechtmäßig beendet hätte, als auch alle Vergütungen, auf die er Anspruch erheben kann, zu zahlen;

die Kommission zu verurteilen, an ihn eine Entschädigung für den immateriellen Schaden zu zahlen, die vorbehaltlich einer Erhöhung im Laufe des Verfahrens mit 500 000 Euro veranschlagt wird;

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.

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